Die 25 Millionen, welche Bern zum Projekt beisteuern möchte, scheinen in der Stadt wenig umstritten. (102 Millionen sollte dann der Kanton leisten).

Mit Regierungsratsbeschluss (RRB) 1428/2016 vergab der Regierungsrat (RR) für TBO bereits einen Planungskredit von 974'000 CHF, (brutto 2 Mio.). Der vorliegende TBO - RRB 258 vom 15. März 2017 schätzt die Investitionskosten TBO auf 244 Mio. CHF, beantragt dem Grossen Rat dazu aber „nur“ 102 Mio. CHF, nämlich abzüglich Bundesbeitrag, Beiträge Bern und Ostermundigen (dessen Spielraum inkl. Sanierung Berstrasse nur 28 Mio. beträgt), den „Gemeindedrittel“, sowie Beiträge Dritter (Werke).
Den Rest werden der Bund
und die Gemeinden im Kanton Bern über die FILAG mitfinanzieren, insgesamt 51 Millionen CHF.

 

Auch das wird nicht ausreichen. Denn nun muss noch viel geplant werden:


  • Die Erschliessung der Rüti ist noch offen
  • Die Lage und Gestalt der Endstation ist noch offen, und falls Bernmobil und das Amt für ÖV nicht endlich auf Zweirichtungstrams umschalten, wird es noch Diskussionen um Wendeschleifen auch vor der Endstation im Zentrum Ostermundigen geben.
  • Am Bahnhof Ostermundigen herrscht hoher Koordinationsbedarf mit den SBB (die zu den Mit-Gesuchstellern für die Tramlinie gehören)


Auf die als Entlastung des "Rohrs" angepriesene angebliche Verlegung der Buslinie 12 in die Amthaus-/Bundesgasse warten noch etlich technische Schwierigkeiten und unbekannte Kosten.

Falls TBO sowie eine sicher nötige zweite Tramachse (Kostenvoranschlag 105 Mio.) in bisher beabsichtigter Weise gebaut werden, erwachsen insgesamt Kosten von mind. 370 Mio. CHF. Zwar wird im Vortrag vom 15.3.17 behauptet, der volkswirtschaftliche Nutzen eines Tramastes Ostermundigen sei 2,6-mal grösser als die Kosten (selbstverständlich ohne 2. Tramachse). Die Berechnungsgrundlagen sind freilich veraltet und gehen von fiktiven Annahmen aus („wird unterstellt, dass“). Die Verkürzung der Fahrzeit ist bereits im Gutachten Weidmann (ETH ) in Frage gestellt worden. Der Steuerzahler hat 370-400 Mio. CHF aufzubringen bei fraglichem Nutzen.

Auszug Gutachen Weidmann:

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